Kompaktgutachten
Ein Kompaktgutachten eignet sich als Wertgutachten für private Zwecke, z. B.: für den Kauf oder Verkauf einer Immobilie sowie im Erbschafts- und Scheidungsfällen, wenn eine außergerichtliche Einigung angestrebt wird.
Dabei ist ein Kompaktgutachten kostengünstiger und weniger umfangreich als ein Verkehrswertgutachten, allerdings ausreichend zur Bestimmung eines verlässlichen Immobilienwertes. Aufgrund dieser geringeren Tiefe wird das Kompaktgutachten allerdings nicht vor Gericht anerkannt und eignet sich für private Zwecke. Für folgende außergerichtliche Anlässe ist eine Immobilienbewertung per Kompaktgutachten geeignet:
– bei einer Scheidung
– bei einer Schenkung
– beim Kauf oder Verkauf
– bei einem Nießbrauch
– bei einem Wohnrecht
– bei einem Erbrecht
– bei einem Wegerecht
Die Absicht:
Ermittlung des Verkehrswertes als Grundlage für Kauf, Verkauf, oder Eigentumsänderungen im gegenseitigen Einvernehmen.
Bzw.
Aufspalten des Verkehrswertes nach Grundstücks- und Gebäudeanteil als Grundlage für die steuerliche Abschreibung (Absetzung für Abnutzung = AfA).
Problem:
Der Verkehrswert eines Grundstücks setzt sich aus den Anteilen von Boden und Gebäude zusammen. Für die Abschreibung, die nur vom Gebäudeanteil vorgenommen wird, sind die Anteile zu trennen.
Ein echtes Problem für die Aufteilung entsteht, wenn das Objekt sehr günstig – also unterhalb des Verkehrswertes – erworben wurde. Das ist häufig bei einer Versteigerung der Fall, ist aber auch bei ganz normalem Erwerb (Kauf) möglich. Wird hier der Bodenwert nach den gemeindlichen Bodenrichtwerten ermittelt, ergibt sich ein Ungleichgewicht zu Gunsten des abzuziehenden Bodenwertes. Dieses Ungleichgewicht kann so extrem sein, dass der verbleibende Gebäuderestwert kaum noch als realistische Größe für eine Abschreibung in Betracht zu ziehen ist. Das Ziel des Gutachtens ist es, das Verhältnis richtig zu stellen.
Der Ablauf:
Üblicherweise besichtige ich das Objekt und nehme Bilder, werte die von Ihnen zusammengestellten Unterlagen aus und bündeln alle Erkenntnisse zu einem schriftlichen Gutachten.
Das Kompaktgutachten ist nicht „gerichtsfest“. Es kann als Basis für Finanzierungsgespräche und Finanzamtbesuche verwendet werden, ersetzt aber kein Beleihungswertgutachten.
Voraussetzungen für das Kompaktgutachten zum Vorzugspreis:
- Das Objekt befindet sich innerhalb Freitals oder Dresdens. (Andernfalls werden Fahrtkosten gesondert berechnet.)
- Es handelt sich um eine „normale“ eigengenutzte oder vermietete Wohnimmobilie (kein Mehrfamilienhaus, kein Gewerbeobjekt).
- Das Bewertungsobjekt birgt keine Schwierigkeitsformen: z. B.: Lasten / Rechte im Grundbuch wie Erbpacht, Brunnen- oder Wegerechte, wertbeinflussende Dienstbarkeiten sowie Bebauung über Ausnahmeregeln (z.B.: Grundstück ist kein Bauland), Wertermittlungsstichtag liegt im laufenden Jahr bzw. Wertermittlungsstichtag und Qualitätsstichtag sind gleich. Es existieren keinerlei Probleme mit Grund und Boden (z.B.: Altlasten). Ferner gehen wir davon aus, dass von unserer Seite höchstens telefonische Auskünfte bei Behörden einzuholen sind aber keine zeitraubenden Besuche notwendig sind.
- Die Beschaffung von fehlenden Unterlagen / Auskünften übernehme ich gegen gesonderte Berechnung nach Zeitaufwand.
- Bei Auftragsbearbeitung liegen die von mir angeforderten Dokumente vor. Eine Liste erhalten Sie mit meinem Auftragsformular übermittelt bzw. kann herunter geladen werden, z. B. aktueller Grundbuchauszüge, Lageplan, Daten über durchgeführte Sanierungen, Baubeschreibung, Wohnflächenberechnung, bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, ETVers.Protokolle, Hausgeldabrechnung mit Rücklagestand … .