Kompaktgutachten

Die typische Situation:

Sie benötigen eine sachverständige Aussage (Gutachten, Werteinschätzung), die den Verkehrswert / Marktwert begründet oder auch verteidigt, oder – wenn Sie Käufer sind – die eine hohe Preisvorstellung der Gegenseite entkräftet.
Denkbare Situationen für ein solches Gutachten können sein:

  • Anschaffung oder Veräußerung einer Wohnimmobilie oder eines Grundstücks.
  • Private Neuorientierung (Vermögenstrennung, Scheidung).
  • Allgemeiner Überblick für künftige Vorhaben (Vererbung, Schenkung).

Soweit die Wertvorstellungen nicht soweit auseinander liegen, dass ein gerichtfestes Gutachten erforderlich wird.

Eine weitere Situation ergibt sich aus der Tatsache,dass das Finanzamt aus dem Grundstückswert einen zu hohen Bodenwertanteil ermittelt. Dadurch vermindert sich der Wert des abschreibungsfähigen Gebäudeanteils. Sie benötigen ein Gutachten zur Kaufpreistrennung in einen Boden- und einen Gebäudeanteil für den steuerlichen Ansatz.

Die Absicht:

Ermittlung des Verkehrswertes als Grundlage für Kauf, Verkauf, oder Eigentumsänderungen im gegenseitigen Einvernehmen.

Bzw.

Aufspalten des Verkehrswertes nach Grundstücks- und Gebäudeanteil als Grundlage für die steuerliche Abschreibung (Absetzung für Abnutzung = AfA).

 

Problem:
Der Verkehrswert eines Grundstücks setzt sich aus den Anteilen von Boden und Gebäude zusammen. Für die Abschreibung, die nur vom Gebäudeanteil vorgenommen wird, sind die Anteile zu trennen.

Ein echtes Problem für die Aufteilung entsteht, wenn das Objekt sehr günstig – also unterhalb des Verkehrswertes – erworben wurde. Das ist häufig bei einer Versteigerung der Fall, ist aber auch bei ganz normalem Erwerb (Kauf) möglich. Wird hier der Bodenwert nach den gemeindlichen Bodenrichtwerten ermittelt, ergibt sich ein Ungleichgewicht zu Gunsten des abzuziehenden Bodenwertes. Dieses Ungleichgewicht kann so extrem sein, dass der verbleibende Gebäuderestwert kaum noch als realistische Größe für eine Abschreibung in Betracht zu ziehen ist. Das Ziel des Gutachtens ist es, das Verhältnis richtig zu stellen.

 

Der Ablauf:

Üblicherweise besichtige ich das Objekt und nehme Bilder, werte die von Ihnen zusammengestellten Unterlagen aus und bündeln alle Erkenntnisse zu einem schriftlichen Gutachten.
Das Kompaktgutachten ist nicht “gerichtsfest”. Es kann als Basis für Finanzierungsgespräche und Finanzamtbesuche verwendet werden, ersetzt aber kein Beleihungswertgutachten.

 

Voraussetzungen für das Kompaktgutachten zum Vorzugspreis:

 

  • Das Objekt befindet sich innerhalb Freitals oder Dresdens. (Andernfalls werden Fahrtkosten gesondert berechnet.)
  • Es handelt sich um eine “normale” eigengenutzte oder vermietete Wohnimmobilie (kein Mehrfamilienhaus, kein Gewerbeobjekt).
  • Das Bewertungsobjekt birgt keine Schwierigkeitsformen: z. B.: Lasten / Rechte im Grundbuch wie Erbpacht, Brunnen- oder Wegerechte, wertbeinflussende Dienstbarkeiten sowie Bebauung über Ausnahmeregeln (z.B.: Grundstück ist kein Bauland), Wertermittlungsstichtag liegt im laufenden Jahr bzw. Wertermittlungsstichtag und Qualitätsstichtag sind gleich. Es existieren keinerlei Probleme mit Grund und Boden (z.B.: Altlasten). Ferner gehen wir davon aus, dass von unserer Seite höchstens telefonische Auskünfte bei Behörden einzuholen sind aber keine zeitraubenden Besuche notwendig sind.
  • Die Beschaffung von fehlenden Unterlagen / Auskünften übernehme ich gegen gesonderte Berechnung nach Zeitaufwand.
  • Bei Auftragsbearbeitung liegen die von mir angeforderten Dokumente vor. Eine Liste erhalten Sie mit meinem Auftragsformular übermittelt bzw. kann herunter geladen werden, z. B. aktueller Grundbuchauszüge, Lageplan, Daten über durchgeführte Sanierungen, Baubeschreibung, Wohnflächenberechnung, bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, ETVers.Protokolle, Hausgeldabrechnung mit Rücklagestand … .