Gutachten Gerichtsfest und für Geldinstitute

In der Regel sind die Gegenstände der Bewertung …

  • Wohnimmobilien
  • Gewerbeimmobilien
  • besondere Immobilien (z. B. Bauernhaus mit Gastwirtschaft, Seniorenpflegeheim, Hotel)
  • bebaute und unbebaute Grundstücke
  • immer, wenn Gerichtsfestigkeit notwendig oder gefordert ist

 

Beispielhafte Anlässe für ein solches Gutachten können sein:

  • Vermögenstrennung, Erbauseinandersetzungen, Ehescheidung (Zugewinn)
  • Veräußerung bei Betreuung
  • Verkauf oder Erwerb einer Immobilie
  • Basis für die steuerliche Bewertung (Schenkungs- bzw. Erbschaftsteuer)
  • Basis für gerichtliche Anlässe (Zwangsversteigerung oder -verwaltung)

(Sie benötigen eine fundierte Immobilienbewertung, die in einem Gutachten im “klassischen Verfahren” den Markt- / Verkehrswert nach den Regeln der Wertermittlungsverordnung (WertV) feststellt. Ein auf dieser Basis erzeugtes Gutachten entspricht auch den Anforderungen eines Gerichtsauftrages.)

 

 

  • Basis für eine Finanzierung (nach den Regeln der BelWertV)

(In Abstimmung mit Ihrem Finanzierungsinstitut benötigen Sie ein Gutachten, das den Beleihungswert nach den Regeln der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) feststellt).

  • Mietwertgutachten

(Dieses Gutachten ermittelt den marktgerechten Mietzins für Wohn- und Gewerbeimmobilien. Es hilft Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter aus dem Wege zu räumen (gerichtlich oder außergerichtlich) und kann als Basis für objektive Mietzinsverhandlungen (Erhöhung, Minderung) oder zur Schlichtung anderer Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis dienen.)