Verkehrswertgutachten für Immobilien gemäß § 194 BauGB
Verkehrswertgutachten für Immobilien gemäß § 194 BauGB
Immer dann, wenn Sie ein Wertgutachten zur Vorlage bei einer Behörde benötigen oder wenn es
eine gerichtliche oder außergerichtliche Auseinandersetzung über den Wert einer Immobilie gibt, ist
ein Verkehrswertgutachten sinnvoll.
Ein Verkehrswertgutachten, auch Marktwertgutachten, ist ein von einem
Immobiliensachverständigen erstelltes Wertgutachten, in welchen der Marktwert einer Immobilien
festgelegt wird. Die drei gesetzlich definierten Wertermittlungsverfahren werden für diese
Wertermittlung angewendet:
– das Vergleichswertverfahren
– das Sachwertverfahren
– das Ertragswertverfahren
-
Die Art der Immobilien bestimmt die Wahl des Wertermittlungsverfahrens für die
Immobilienbewertung. Das Verkehrswertgutachten gibt eine sehr präzise Einschätzung zum Wert,
den baulichen Gegebenheiten sowie den eingetragenen Rechten und Dienstbarkeiten zur Immobilie
ab. Im Gegensatz zum Kompaktgutachten ist das Verkehrswertgutachten gerichtlich anerkannt und
daher für gerichtliche und rechtlichen Auseinandersetzungen elementar.
Die Immobilienbewertung durch ein Verkehrswertgutachten ist für folgende Anlässe geeignet:
– für das Gericht
– für das Finanzamt
– bei einer Zwangsversteigerung
– für das Betreuungsgericht– für das Nachlassgericht
– zu Bilanzzwecken
– bei einer Scheidung
– bei einer Schenkung
– beim Kauf oder Verkauf
– bei einem Nießbrauch
– bei einem Wohnrecht
– bei einem Erbbaurecht
– bei einem Wegerecht