Gutachten für die Steuer
Die typische Situation:
Sie benötigen eine sachverständige Aussage (Gutachten, Werteinschätzung), die den Verkehrswert / Marktwert begründet oder auch verteidigt, oder – wenn Sie Käufer sind – die eine hohe Preisvorstellung der Gegenseite entkräftet.
Denkbare Situationen für ein solches Gutachten können sein:
- Anschaffung / Veräußerung einer Wohnimmobilie oder eines Grundstücks.
- Private Neuorientierung (Vermögenstrennung, Scheidung).
- Allgemeiner Überblick für künftige Vorhaben (Vererbung, Schenkung).
Der Zweck:
Ermittlung des Verkehrswertes als Grundlage für Kauf, Verkauf, oder Eigentumsänderungen im gegenseitigen Einvernehmen.
Die Vorgehensweise:
Üblicherweise besichtigen wir das Objekt, werten die von Ihnen zusammengestellten Unterlagen aus und bündeln alle Erkenntnisse zu einem schriftlichen Dokument.
Das Kaufberatungsgutachten ist nicht “gerichtsfest”. Es kann als Basis für Finanzierungsgespräche verwendet werden, ersetzt aber kein Beleihungswertgutachten.
Basisannahmen für die Berechnung zum Vorzugspreis:
- Das Objekt befindet sich innerhalb Freitals oder Dresdens. (Andernfalls werden Fahrtkosten gesondert berechnet.) Es handelt sich um eine “normale” eigengenutzte oder vermietete Wohnimmobilie (kein Mehrfamilienhaus, kein Gewerbeobjekt).
- Das Bewertungsobjekt birgt keine Schwierigkeitsformen: z. B.: Lasten / Rechte im Grundbuch wie Erbpacht, Brunnen- oder Wegerechte, wertbeinflussende Dienstbarkeiten sowie Bebauung über Ausnahmeregeln (z.B.: Grundstück ist kein Bauland),Wertermittlungsstichtag liegt im laufenden Jahr bzw. Wertermittlungsstichtag und Qualitätsstichtag sind gleich. Es existieren keinerlei Probleme mit Grund und Boden (z.B.: Altlasten). Ferner gehen wir davon aus, dass von unserer Seite höchstens telefonische Auskünfte bei Behörden einzuholen sind aber keine zeitraubenden Besuche notwendig sind.
- Die Beschaffung von fehlenden Unterlagen / Auskünften übernehmen wir gegen gesonderte Berechnung nach Zeitaufwand.
Bei Auftragsbearbeitung liegen die von uns angeforderten Dokumente vor. Eine Liste erhalten Sie mit unserem Auftragsformular übermittelt, z. B. aktueller Grundbuchauszüge, Lageplan, Daten über durchgeführte Sanierungen, Baubeschreibung, Wohnflächenberechnung, bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, ETVers.Protokolle, Hausgeldabrechnung mit Rücklagestand
Honorartabelle - gültig ab 01.11.2019
Honorartabelle angelehnt an die *BVS-Richtline zur Berechnung von Honoraren für Wertermittlungsgutachten über Immobilien (Nettowerte ohne MwSt.).
- ) Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.
Immobilienwert | Gutachten Kaufberatung | Beratung Auskunft | Gutachten gerichtsfest Geldinstitute | Gutachten Steuer |
€ | € | € | € | € |
bis 150.000 | 950 | 713 | 1.450 | 1.088 |
bis 200.000 | 1.420 | 1.065 | 2.030 | 1.523 |
bis 300.000 | 1.710 | 1.283 | 2.470 | 1.853 |
bis 400.000 | 1.910 | 1.433 | 2.750 | 2.063 |
bis 500.000 | 2.080 | 1.560 | 2.990 | 2.243 |
bis 750.000 | 2.470 | 1.853 | 3.550 | 2.663 |
bis 1.000.000 | 2.720 | 2.040 | 3.920 | 2.940 |
bis 1.500.000 | 3.290 | 2.468 | 4.740 | 3.555 |
bis 2.000.000 | 3.820 | 2.865 | 5.490 | 4.118 |
bis 2.500.000 | 4.350 | 3.263 | 6.270 | 4.703 |
bis 3.000.000 | 4.810 | 3.608 | 6.930 | 5.198 |
bis 5.000.000 | 6.620 | 4.965 | 9.540 | 7.155 |
bis 7.500.000 | 8.700 | 6.525 | 12.530 | 9.398 |
ab 10.000.000 | 10.670 | 8.003 | 15.370 | 11.528 |
Das Honorar kann auch auf Stundenbasis, pauschal oder individuell vereinbart werden.
Beispiele hierfür sind:
- mehrere gleichartige Objekte (Wohnungen im gleichen Wohnblock, Reihenhäuser im gleichen Baugebiet).
- extrem lagebedingte Wertigkeit, Toplage oder Armenviertel führen zur Auf- oder Abwertung während die Gutachtertätigkeit davon weitgehend unbeeinflusst ist.
- Immobilienwerte weit oberhalb der Honorartabelle.